Sonstiges

In besonderen Fällen wie Überlastung oder Ausfall von Mitarbeitern durch Krankheit oder bei nicht vorhersehbaren Ereignissen, welche die Durchführung des kesa-Services einschränken, werden wir den Service im Rahmen der verbleibenden Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Eingänge und der Dringlichkeit bearbeiten.

Die Durchführung von Berechnungen von Abgasanlagen ist nicht Bestandteil des kesa-Services und muss gesondert in Auftrag gegeben und abgerechnet werden. Hierfür gibt es eine Leistungsbeschreibung, die Sie hier herunterladen können.

Der kesa-Service wird halbjährlich (im Frühjahr und im Herbst) abgerechnet. Sie erhalten also zweimal im Jahr eine Rechnung über den Halbjahresbetrag für den kesa-Service.

Nach Bestellung müssen Sie den kesa-Service für mindestens ein Jahr bezahlen. Danach können Sie den kesa-Service jederzeit schriftlich abbestellen (kündigen). Bei Kündigung des kesa-Services werden eventuell offene Beträge für Programmlizenzen sofort fällig.