14. Der Verbrennungsluftnachweis

Das folgende gilt für die europäische Muster-Feuerungsverordnung (EU-Muster-FeuVo) von 1995. Beachten Sie bitte, ob diese EU-Muster-FeuVo im jeweiligen Bundesland bauaufsichtlich eingeführt ist.

Feuerstätten können aufgestellt werden

  • in einem Luftverbund
  • in einem Aufstellraum
  • in einem Heizraum.

Der Luftverbund zwischen dem Aufstellraum und Räumen mit Verbindung zum Freien muss durch Verbrennungsluftöffnungen von mindestens 150 cm2 zwischen den Räumen hergestellt sein. Bei der Aufstellung von Feuerstätten in Nutzungseinheiten wie Wohnungen, dürfen zum Luftverbund nur Räume derselben Wohnung oder Nutzungseinheit gehören. Der Gesamtrauminhalt der Räume, die zum Verbrennungsluftverbund gehören, muss mindestens 4 m3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung der Feuerstätten betragen. Räume ohne Verbindung zum Freien sind auf den Gesamtrauminhalt nicht anzurechnen.

Aufstellraum bezeichnet hier einen beliebigen Raum (Wohnung, Keller usw.), der lufttechnisch mit anderen Räumen in Verbindung stehen kann, aber nicht muss.

Der Aufstellraum ermöglicht die Aufstellung von Feuerstätten mit einer Gesamtnennwärmeleistung bis zu 35 kW. Über 35 kW bis 50 kW nur, wenn der Aufstellraum über Zuluftöffnungen ins Freie von 150 cm2 oder 2 x 75 cm2 verfügt. Bei Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung über 50 kW muss der Aufstellraum über eine entsprechend große Zuluftöffnung (150 cm+ Zuschläge) verfügen und darf keine Öffnungen zu benachbarten Räumen haben, darf also nicht Raum eines Luftverbunds sein.

Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung von mehr als 50 kW müssen in einem Heizraum aufgestellt werden. Ein Heizraum muss über eine Zuluft- und eine Abluftöffnung verfügen.

Verbrennungsluft1

Abbildung 193  Die Buttons für die Verbrennungsluftberechnung

Verbrennungsluft2

Abbildung 194  Starten der Verbrennungsluftberechnung

Sie starten die Verbrennungsluftberechnung durch Anklicken des Buttons mit der linken Maustaste. Sie springen dann direkt in die Eingabemaske.

14.1. Nutzungseinheit

Zunächst geben Sie ein, für welche Nutzungseinheit Sie die Verbrennungsluftberechnung durchführen möchten. Für einfach belegte Abgasanlagen gibt es nur eine Nutzungseinheit, in der die eine Feuerstätte aufgestellt ist. Bei mehrfach belegten Abgasanlagen steht möglicherweise jede Feuerstätte in einer eigenen Nutzungseinheit. Sie müssen daher an dieser Stelle entscheiden, Für welche Nutzungseinheit / Feuerstätte Sie den Verbrennungsluftnachweis erbringen möchten.

Verbrennungsluft4Verbrennungsluft3

Abbildung 195  Startformular für die Verbrennungsluftberechnung

An der Position Kategorie legen Sie im nächsten Schritt fest,  wie die Feuerstätte aufgestellt ist.

Feuerstätten können aufgestellt werden

  • in einem Luftverbund
  • in einem Aufstellraum
  • in einem Heizraum.

Verbrennungsluft5

Abbildung 196  Auswahl der Kategorie

14.2. Verbrennungsluftberechnung im Aufstellraum

Aufstellraum bezeichnet hier einen beliebigen Raum (Wohnung, Keller usw.), der lufttechnisch mit anderen Räumen in Verbindung stehen kann, aber nicht muss.

Der Aufstellraum ermöglicht die Aufstellung von Feuerstätten mit einer Gesamtnennwärmeleistung bis zu 35 kW. Über 35 kW bis 50 kW nur, wenn der Aufstellraum über Zuluftöffnungen ins Freie von 150 cm2 oder 2 x 75 cm2 verfügt. Bei Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung über 50 kW muss der Aufstellraum über eine entsprechend große Zuluftöffnung (150 cm+ Zuschläge) verfügen und darf keine Öffnungen zu benachbarten Räumen haben, darf also nicht Raum eines Luftverbunds sein.

Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung von mehr als 50 kW müssen in einem Heizraum aufgestellt werden. Ein Heizraum muss über eine Zuluft- und eine Abluftöffnung verfügen.

Bitte wählen Sie die Kategorie Aufstellraum, wenn die Feuerstätte in einem solchen aufgestellt ist.

Verbrennungsluft6

Abbildung 197  Eingabe Fenster, Raumvolumen und Feuerstätte

Fenster: Bitte setzten Sie ein Häkchen an der Position Fenster, wenn der Aufstellraum Fenster direkt ins Freie besitzt.

Raumvolumen: Geben Sie das Raumvolumen des Aufstellraumes ein. Sie können das Raumvolumen einer Auswahlliste entnehmen, manuell eintragen oder mit Hilfe der Taste F5 aus Länge, Breite und Höhe des Raumes berechnen lassen.

Verbrennungsluft_Raumvolumen

Abbildung 198  Eingabe Raumvolumen

Feuerstätten:  Geben Sie hier die Feuerstätte ein, für die Sie einen Verbrennungsluftnachweis erbringen möchten. Sie können die Bezugsfeuerstätte nehmen (Bezugsfeuerstätte ist die Feuerstätte, für die in einem ersten Schritt eine Querschnittsberechnung durchgeführt wurde und für die nun in einem zweiten Schritt der Verbrennungsluftnachweis erwirkt werden soll, Häkchen muss im Kontrollkästchen sein), oder eine oder mehrere andere Feuerstätten (Zusätzliche Feuerstätten), die Sie nach Kategorien, Hersteller und Typ aus der Datenbank auswählen können.

Verbrennungsluft7

Abbildung 199  Eingabe Feuerstätte

Zuluft/ Abluft: Sie müssen bei der Verbrennungsluftberechnung angeben, ob der Aufstellraum Zuluft vom Freien oder Abluft ins Freie besitzt. Sollten Sie zuvor für die zu berechnende Feuerstätte bereits eine Querschnittsberechnung durchgeführt haben, so werden diese Angaben der Querschnittsberechnung entnommen. Geben Sie möglichst die Art der Zuluft für den Aufstellraum richtig an. Auch dann, wenn Sie nicht eigens die Verbrennungsluft berechnen wollen.

Verbrennungsluft_zuluft

Abbildung 200  Eingabe Zuluft

Geben Sie möglichst die Art der Abluft für den Aufstellraum richtig an. Auch dann, wenn Sie nicht eigens die Verbrennungsluft berechnen wollen.

Verbrennungsluft_Abluft

Abbildung 201  Eingabe Abluft

Wenn der Aufstellraum eine zusätzliche Abluft besitzt (z.B. Dunstabzugshaube), dann kann diese nach Kategorie und Typ an der Position „Zusätzliche Abluft“ eingegeben werden.

ZusaetzlAbluft

Abbildung 202  Eingabe Zusätzliche Abluft

Wenn eine zusätzliche Abluft vorhanden ist (z.B. eine Dunstabzugshaube), diese aber durch ein Kippfenster neutralisiert wird, dann können Sie Art und Größe des dafür vorgesehenen Kippfensters hier eingeben und rechnerisch berücksichtigen. Der mögliche Zuluft-Volumenstrom durch das Kippfenster wird an Hand Ihrer Angaben ermittelt. Sie können somit direkt sehen, ob das Kippfenster einen geeignet großen Volumenstrom für die Neutralisation der zusätzlichen Abluft liefert oder nicht.

Kippfenster

Abbildung 203  Eingabe Kippfenster

Liefert das Kippfenster einen genügend großen Zuluft-Volumenstrom (Zuluft-Volumenstrom gleich oder größer Luftvolumenstrom), so wird der Luftvolumenstrom der Absauganlage neutralisiert, d.h. die dem Aufstellraum durch die Absauganlage entnommene Luftmenge wird auf 0 m3/h gesetzt.

Wenn alle Eingaben getätigt wurden, klicken Sie bitte auf den Taschenrechner zum Starten der Verbrennungsluftberechnung.

StartVerbr

Abbildung 204  Start Verbrennungsluftberechnung

Sie erhalten zunächst eine Ergebnisübersicht der zu überprüfenden Schutzziele. Bei atmosphärischen Gasfeuerstätten müssen Schutzziel 1 (Verdünnungsraum) und Schutzziel 2 (ausreichende Verbrennungsluft) überprüft werden und in ausreichendem Maß vorliegen. In unserem Beispiel reicht die Überprüfung des Schutzziels 2 (ausreichende Verbrennungsluft).

Über die Ergebnisauswahl können Sie sich die Einzelergebnisse abrufen. Im Einzelergebnis für das Schutzziel 1 (bei atmosphärischen Feuerstätten) wird angezeigt, ob die vom Aufstellraum als Verdünnungsraum verfügbare anrechenbare Wärmeleistung QLanr (also die Wärmeleistung, für die der Aufstellraum als Verdünnungsraum ausreicht) den Bedarf an Wärmeleistung QL (die von der / den Feuerstätte /n vorgegebene Wärmeleistung) in diesem Aufstellraum deckt.

Im Einzelergebnis für das Schutzziel 2 wird angezeigt, ob die durch den Aufstellraum verfügbare anrechenbare Wärmeleistung QLanr (also die Wärmeleistung, die von dem Aufstellraum mit Verbrennungsluft versorgt werden kann) den Bedarf an Wärmeleistung QL (die von der / den Feuerstätte /n vorgegebene Wärmeleistung) in diesem Aufstellraum deckt.

ErgebnisVerbr

Abbildung 205 Ergebnisübersicht  Verbrennungsluftberechnung

Bei einer atmosphärischen Gasfeuerstätte würde das Ergebnis für das Schutzziel 1 folgendermaßen dargestellt

ErgebnisVerbr_Schutzziel1

Abbildung 206  Ergebnis Schutzziel 1

Für unser Beispiel einer Festbrennstoff-Feuerstätte lautet das Ergebnis für das Schutzziel 2 folgendermaßen:

ErgebnisVerbr_Schutzziel2

Abbildung 207  Ergebnis Schutzziel 2

In unserem Beispiel wäre der Aufstellraum sowohl als Verdünnungsraum für eine atmosphärische Gasfeuerstätte mit 15 kW groß genug (Schutzziel 1) als auch für deren Verbrennungsluftversorgung (Schutzziel 2).

Sollte das Ergebnis der Verbrennungsluftberechnung negativ sein, könnten Sie sich mit der „Was tun? – Liste“ Hilfestellungen anzeigen lassen, um ein positives Ergebnis zu bekommen.

Mit Hilfe der Optimierungstaste OptimVerbr  können Sie die Querschnitte von Öffnungen und Verbrennungsluftleitungen strömungstechnisch optimieren mit dem Ziel, ein positives Ergebnis im Anschluss zu bekommen.

14.3. Verbrennungsluftberechnung im Verbrennungsluftverbund

Ist der Aufstellraum alleine für die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte nicht ausreichend groß und gibt es nicht die Möglichkeit, mit Hilfe von Öffnungen ins Freie genügend Verbrennungsluft für die Feuerstätte zu bekommen,  kann rechnerisch überprüft werden, ob die Verbrennungsluftversorgung mittels eines Verbrennungsluftverbundes – sofern dieser existiert – sicher zu stellen ist. Für diese rechnerische Überprüfung stellen Sie in der Zeile „Kategorie“ bitte um auf „Luftverbund“. Es ändert sich nun die Eingabemaske und Sie haben die Möglichkeit, Räume eines möglichen Verbrennungsluftverbundes und deren Größe, Verbindung etc. einzugeben. Anhand der Eingabe ermittelt das Programm kesa-aladin, ob ein Raum dem Verbrennungsluftverbund zuzurechnen ist oder nicht und in welcher Größe.

Der Luftverbund zwischen dem Aufstellraum und Räumen mit Verbindung zum Freien muss durch Verbrennungsluftöffnungen von mindestens 150 cm2 zwischen den Räumen hergestellt sein. Bei der Aufstellung von Feuerstätten in Nutzungseinheiten wie Wohnungen, dürfen zum Luftverbund nur Räume derselben Wohnung oder Nutzungseinheit gehören. Der Gesamtrauminhalt der Räume, die zum Verbrennungsluftverbund gehören, muss mindestens 4 m3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung der Feuerstätten betragen. Räume ohne Verbindung zum Freien sind auf den Gesamtrauminhalt nicht anzurechnen.

Geben Sie nun die Räume ein mit ihren Verbindungen untereinander und zum Aufstellraum. Geben Sie ebenfalls Raumgröße, Fenster und zusätzliche Feuerstätten und Zuluft / Abluft ein. Das Programm kesa-aladin ermittelt automatisch nach TRGI und FeuVo, welche Räume dem Verbrennungsluftverbund zuzuordnen sind und welche nicht.

Beispiel: 15 kW Festbrennstoff

Luftverb1

Abbildung 208  Eingabemaske Luftverbund

Luftverb2

Abbildung 209  Eingabemaske Luftverbund – Zuluft / Abluft

Luftverb4

Abbildung 210  Eingabemaske Luftverbund

Nachdem alle Eingaben getätigt wurden, können Sie das Ergebnis durch ein Klicken auf den entsprechenden Taschenrechner abrufen. Das Programm kesa-aladin ermittelt nun automatisch nach TRGI und FeuVo, welcher der Räume dem Verbrennungsluftverbund hinzu zu ist sind und welcher nicht. Das Ergebnis der Überprüfung gibt Ihnen an, ob der so ermittelte Verbrennungsluftverbund ausreichend Verbrennungsluft für die Feuerstätte / Feuerstätten vorhält oder nicht (Schutzziel 2)

Luftverb5

Abbildung 211  Ergebnisübersicht Luftverbund

Luftverb6

Abbildung 212  Ergebnis Schutzziel 2 Verbrennungsluftverbund

Im Einzelergebnis für das Schutzziel 2 wird angezeigt, ob die durch den Luftverbund verfügbare anrechenbare Wärmeleistung QLanr (also die Wärmeleistung, die von dem Verbrennungsluftverbund mit Verbrennungsluft versorgt werden kann) den Bedarf an Wärmeleistung QL (die von der / den Feuerstätte /n vorgegebene Wärmeleistung) in diesem Luftverbund deckt.

Natürlich steht Ihnen auch hier die Optimierungstaste OptimVerbr  und die „Was tun? – Liste“ zur Verfügung.

14.4. Verbrennungsluftberechnung im Heizraum

Der Aufstellraum ermöglicht die Aufstellung von Feuerstätten mit einer Gesamtnennwärmeleistung bis zu 35 kW. Über 35 kW bis 50 kW nur, wenn der Aufstellraum über Zuluftöffnungen ins Freie von 150 cm2 oder 2 x 75 cm2 verfügt. Bei Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung über 50 kW muss der Aufstellraum über eine entsprechend große Zuluftöffnung (150 cm+ Zuschläge) verfügen und darf keine Öffnungen zu benachbarten Räumen haben, darf also nicht Raum eines Luftverbunds sein.

Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung von mehr als 50 kW müssen in einem Heizraum aufgestellt werden. Ein Heizraum muss über eine Zuluft- und eine Abluftöffnung verfügen.

Als Beispiel soll die Verbrennungsluftversorgung für eine Festbrennstoff-Feuerstätte mit 65 kW überprüft werden. Diese befindet sich in einem Heizraum, der eine Zuluft- und Abluftöffnung besitzt mit jeweils 550 cm2. Die Raumgröße beträgt 30 m3. Durch die Auswahl der Kategorie Heizraum hat das Programm automatisch eine Zuluft- und Abluftöffnung mit einer Größe von 150 cmeingefügt.

Heizraum1.jpg

Abbildung 213  Ergebnis Schutzziel 2 Verbrennungsluftverbund

Das Ergebnis der Überprüfung zeigt an, dass die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte in diesem Heizraum mit den gegebenen Öffnungen nicht gesichert ist.

Heizraum2.jpg

Abbildung 214 Ergebnis-Übersicht Heizraum

Weder die Belüftung des Heizraumes ist ausreichend,

Heizraum3.jpg

Abbildung 215 Ergebnis-Heizraumlüftung

Noch das Schutzziel 2 (ausreichende Verbrennungsluft).

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Abbildung 216 Ergebnis-Schutzziel 2

Eine Vergrößerung der Öffnungen auf 200 cm2 ermöglicht eine ausreichende Belüftung des Heizraumes und eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung.

Heizraum5.jpg

Abbildung 217  Öffnungsgrößen

Das Ergebnis ist nun positiv. Es besteht ausreichende Heizraumbelüftung und Verbrennungsluftversorgung.

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Abbildung 218  Ergebnis – Übersicht

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Abbildung 219  Ergebnis – Schutzziel Heizraumlüftung

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Abbildung 220  Ergebnis – Schutzziel 2

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