14. Der Verbrennungsluftnachweis
Das folgende gilt für die europäische Muster-Feuerungsverordnung (EU-Muster-FeuVo) von 1995. Beachten Sie bitte, ob diese EU-Muster-FeuVo im jeweiligen Bundesland bauaufsichtlich eingeführt ist.
Feuerstätten können aufgestellt werden
- in einem Luftverbund
- in einem Aufstellraum
- in einem Heizraum.
Der Luftverbund zwischen dem Aufstellraum und Räumen mit Verbindung zum Freien muss durch Verbrennungsluftöffnungen von mindestens 150 cm2 zwischen den Räumen hergestellt sein. Bei der Aufstellung von Feuerstätten in Nutzungseinheiten wie Wohnungen, dürfen zum Luftverbund nur Räume derselben Wohnung oder Nutzungseinheit gehören. Der Gesamtrauminhalt der Räume, die zum Verbrennungsluftverbund gehören, muss mindestens 4 m3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung der Feuerstätten betragen. Räume ohne Verbindung zum Freien sind auf den Gesamtrauminhalt nicht anzurechnen.
Aufstellraum bezeichnet hier einen beliebigen Raum (Wohnung, Keller usw.), der lufttechnisch mit anderen Räumen in Verbindung stehen kann, aber nicht muss.
Der Aufstellraum ermöglicht die Aufstellung von Feuerstätten mit einer Gesamtnennwärmeleistung bis zu 35 kW. Über 35 kW bis 50 kW nur, wenn der Aufstellraum über Zuluftöffnungen ins Freie von 150 cm2 oder 2 x 75 cm2 verfügt. Bei Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung über 50 kW muss der Aufstellraum über eine entsprechend große Zuluftöffnung (150 cm2 + Zuschläge) verfügen und darf keine Öffnungen zu benachbarten Räumen haben, darf also nicht Raum eines Luftverbunds sein.
Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung von mehr als 50 kW müssen in einem Heizraum aufgestellt werden. Ein Heizraum muss über eine Zuluft- und eine Abluftöffnung verfügen.
Abbildung 193 Die Buttons für die Verbrennungsluftberechnung
Abbildung 194 Starten der Verbrennungsluftberechnung
Sie starten die Verbrennungsluftberechnung durch Anklicken des Buttons mit der linken Maustaste. Sie springen dann direkt in die Eingabemaske.
14.1. Nutzungseinheit
Zunächst geben Sie ein, für welche Nutzungseinheit Sie die Verbrennungsluftberechnung durchführen möchten. Für einfach belegte Abgasanlagen gibt es nur eine Nutzungseinheit, in der die eine Feuerstätte aufgestellt ist. Bei mehrfach belegten Abgasanlagen steht möglicherweise jede Feuerstätte in einer eigenen Nutzungseinheit. Sie müssen daher an dieser Stelle entscheiden, Für welche Nutzungseinheit / Feuerstätte Sie den Verbrennungsluftnachweis erbringen möchten.
Abbildung 195 Startformular für die Verbrennungsluftberechnung
An der Position Kategorie legen Sie im nächsten Schritt fest, wie die Feuerstätte aufgestellt ist.
Feuerstätten können aufgestellt werden
- in einem Luftverbund
- in einem Aufstellraum
- in einem Heizraum.
Abbildung 196 Auswahl der Kategorie
14.2. Verbrennungsluftberechnung im Aufstellraum
Aufstellraum bezeichnet hier einen beliebigen Raum (Wohnung, Keller usw.), der lufttechnisch mit anderen Räumen in Verbindung stehen kann, aber nicht muss.
Der Aufstellraum ermöglicht die Aufstellung von Feuerstätten mit einer Gesamtnennwärmeleistung bis zu 35 kW. Über 35 kW bis 50 kW nur, wenn der Aufstellraum über Zuluftöffnungen ins Freie von 150 cm2 oder 2 x 75 cm2 verfügt. Bei Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung über 50 kW muss der Aufstellraum über eine entsprechend große Zuluftöffnung (150 cm2 + Zuschläge) verfügen und darf keine Öffnungen zu benachbarten Räumen haben, darf also nicht Raum eines Luftverbunds sein.
Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung von mehr als 50 kW müssen in einem Heizraum aufgestellt werden. Ein Heizraum muss über eine Zuluft- und eine Abluftöffnung verfügen.
Bitte wählen Sie die Kategorie Aufstellraum, wenn die Feuerstätte in einem solchen aufgestellt ist.
Abbildung 197 Eingabe Fenster, Raumvolumen und Feuerstätte
Fenster: Bitte setzten Sie ein Häkchen an der Position Fenster, wenn der Aufstellraum Fenster direkt ins Freie besitzt.
Raumvolumen: Geben Sie das Raumvolumen des Aufstellraumes ein. Sie können das Raumvolumen einer Auswahlliste entnehmen, manuell eintragen oder mit Hilfe der Taste F5 aus Länge, Breite und Höhe des Raumes berechnen lassen.
Abbildung 198 Eingabe Raumvolumen
Feuerstätten: Geben Sie hier die Feuerstätte ein, für die Sie einen Verbrennungsluftnachweis erbringen möchten. Sie können die Bezugsfeuerstätte nehmen (Bezugsfeuerstätte ist die Feuerstätte, für die in einem ersten Schritt eine Querschnittsberechnung durchgeführt wurde und für die nun in einem zweiten Schritt der Verbrennungsluftnachweis erwirkt werden soll, Häkchen muss im Kontrollkästchen sein), oder eine oder mehrere andere Feuerstätten (Zusätzliche Feuerstätten), die Sie nach Kategorien, Hersteller und Typ aus der Datenbank auswählen können.
Abbildung 199 Eingabe Feuerstätte
Zuluft/ Abluft: Sie müssen bei der Verbrennungsluftberechnung angeben, ob der Aufstellraum Zuluft vom Freien oder Abluft ins Freie besitzt. Sollten Sie zuvor für die zu berechnende Feuerstätte bereits eine Querschnittsberechnung durchgeführt haben, so werden diese Angaben der Querschnittsberechnung entnommen. Geben Sie möglichst die Art der Zuluft für den Aufstellraum richtig an. Auch dann, wenn Sie nicht eigens die Verbrennungsluft berechnen wollen.
Abbildung 200 Eingabe Zuluft
Geben Sie möglichst die Art der Abluft für den Aufstellraum richtig an. Auch dann, wenn Sie nicht eigens die Verbrennungsluft berechnen wollen.
Abbildung 201 Eingabe Abluft
Wenn der Aufstellraum eine zusätzliche Abluft besitzt (z.B. Dunstabzugshaube), dann kann diese nach Kategorie und Typ an der Position „Zusätzliche Abluft“ eingegeben werden.
Abbildung 202 Eingabe Zusätzliche Abluft
Wenn eine zusätzliche Abluft vorhanden ist (z.B. eine Dunstabzugshaube), diese aber durch ein Kippfenster neutralisiert wird, dann können Sie Art und Größe des dafür vorgesehenen Kippfensters hier eingeben und rechnerisch berücksichtigen. Der mögliche Zuluft-Volumenstrom durch das Kippfenster wird an Hand Ihrer Angaben ermittelt. Sie können somit direkt sehen, ob das Kippfenster einen geeignet großen Volumenstrom für die Neutralisation der zusätzlichen Abluft liefert oder nicht.
Abbildung 203 Eingabe Kippfenster
Liefert das Kippfenster einen genügend großen Zuluft-Volumenstrom (Zuluft-Volumenstrom gleich oder größer Luftvolumenstrom), so wird der Luftvolumenstrom der Absauganlage neutralisiert, d.h. die dem Aufstellraum durch die Absauganlage entnommene Luftmenge wird auf 0 m3/h gesetzt.
Wenn alle Eingaben getätigt wurden, klicken Sie bitte auf den Taschenrechner zum Starten der Verbrennungsluftberechnung.
Abbildung 204 Start Verbrennungsluftberechnung
Sie erhalten zunächst eine Ergebnisübersicht der zu überprüfenden Schutzziele. Bei atmosphärischen Gasfeuerstätten müssen Schutzziel 1 (Verdünnungsraum) und Schutzziel 2 (ausreichende Verbrennungsluft) überprüft werden und in ausreichendem Maß vorliegen. In unserem Beispiel reicht die Überprüfung des Schutzziels 2 (ausreichende Verbrennungsluft).
Über die Ergebnisauswahl können Sie sich die Einzelergebnisse abrufen. Im Einzelergebnis für das Schutzziel 1 (bei atmosphärischen Feuerstätten) wird angezeigt, ob die vom Aufstellraum als Verdünnungsraum verfügbare anrechenbare Wärmeleistung QLanr (also die Wärmeleistung, für die der Aufstellraum als Verdünnungsraum ausreicht) den Bedarf an Wärmeleistung QL (die von der / den Feuerstätte /n vorgegebene Wärmeleistung) in diesem Aufstellraum deckt.
Im Einzelergebnis für das Schutzziel 2 wird angezeigt, ob die durch den Aufstellraum verfügbare anrechenbare Wärmeleistung QLanr (also die Wärmeleistung, die von dem Aufstellraum mit Verbrennungsluft versorgt werden kann) den Bedarf an Wärmeleistung QL (die von der / den Feuerstätte /n vorgegebene Wärmeleistung) in diesem Aufstellraum deckt.
Abbildung 205 Ergebnisübersicht Verbrennungsluftberechnung
Bei einer atmosphärischen Gasfeuerstätte würde das Ergebnis für das Schutzziel 1 folgendermaßen dargestellt
Abbildung 206 Ergebnis Schutzziel 1
Für unser Beispiel einer Festbrennstoff-Feuerstätte lautet das Ergebnis für das Schutzziel 2 folgendermaßen:
Abbildung 207 Ergebnis Schutzziel 2
In unserem Beispiel wäre der Aufstellraum sowohl als Verdünnungsraum für eine atmosphärische Gasfeuerstätte mit 15 kW groß genug (Schutzziel 1) als auch für deren Verbrennungsluftversorgung (Schutzziel 2).
Sollte das Ergebnis der Verbrennungsluftberechnung negativ sein, könnten Sie sich mit der „Was tun? – Liste“ Hilfestellungen anzeigen lassen, um ein positives Ergebnis zu bekommen.
Mit Hilfe der Optimierungstaste können Sie die Querschnitte von Öffnungen und Verbrennungsluftleitungen strömungstechnisch optimieren mit dem Ziel, ein positives Ergebnis im Anschluss zu bekommen.
14.3. Verbrennungsluftberechnung im Verbrennungsluftverbund
Ist der Aufstellraum alleine für die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte nicht ausreichend groß und gibt es nicht die Möglichkeit, mit Hilfe von Öffnungen ins Freie genügend Verbrennungsluft für die Feuerstätte zu bekommen, kann rechnerisch überprüft werden, ob die Verbrennungsluftversorgung mittels eines Verbrennungsluftverbundes – sofern dieser existiert – sicher zu stellen ist. Für diese rechnerische Überprüfung stellen Sie in der Zeile „Kategorie“ bitte um auf „Luftverbund“. Es ändert sich nun die Eingabemaske und Sie haben die Möglichkeit, Räume eines möglichen Verbrennungsluftverbundes und deren Größe, Verbindung etc. einzugeben. Anhand der Eingabe ermittelt das Programm kesa-aladin, ob ein Raum dem Verbrennungsluftverbund zuzurechnen ist oder nicht und in welcher Größe.
Der Luftverbund zwischen dem Aufstellraum und Räumen mit Verbindung zum Freien muss durch Verbrennungsluftöffnungen von mindestens 150 cm2 zwischen den Räumen hergestellt sein. Bei der Aufstellung von Feuerstätten in Nutzungseinheiten wie Wohnungen, dürfen zum Luftverbund nur Räume derselben Wohnung oder Nutzungseinheit gehören. Der Gesamtrauminhalt der Räume, die zum Verbrennungsluftverbund gehören, muss mindestens 4 m3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung der Feuerstätten betragen. Räume ohne Verbindung zum Freien sind auf den Gesamtrauminhalt nicht anzurechnen.
Geben Sie nun die Räume ein mit ihren Verbindungen untereinander und zum Aufstellraum. Geben Sie ebenfalls Raumgröße, Fenster und zusätzliche Feuerstätten und Zuluft / Abluft ein. Das Programm kesa-aladin ermittelt automatisch nach TRGI und FeuVo, welche Räume dem Verbrennungsluftverbund zuzuordnen sind und welche nicht.
Beispiel: 15 kW Festbrennstoff
Abbildung 208 Eingabemaske Luftverbund
Abbildung 209 Eingabemaske Luftverbund – Zuluft / Abluft
Abbildung 210 Eingabemaske Luftverbund
Nachdem alle Eingaben getätigt wurden, können Sie das Ergebnis durch ein Klicken auf den entsprechenden Taschenrechner abrufen. Das Programm kesa-aladin ermittelt nun automatisch nach TRGI und FeuVo, welcher der Räume dem Verbrennungsluftverbund hinzu zu ist sind und welcher nicht. Das Ergebnis der Überprüfung gibt Ihnen an, ob der so ermittelte Verbrennungsluftverbund ausreichend Verbrennungsluft für die Feuerstätte / Feuerstätten vorhält oder nicht (Schutzziel 2)
Abbildung 211 Ergebnisübersicht Luftverbund
Abbildung 212 Ergebnis Schutzziel 2 Verbrennungsluftverbund
Im Einzelergebnis für das Schutzziel 2 wird angezeigt, ob die durch den Luftverbund verfügbare anrechenbare Wärmeleistung QLanr (also die Wärmeleistung, die von dem Verbrennungsluftverbund mit Verbrennungsluft versorgt werden kann) den Bedarf an Wärmeleistung QL (die von der / den Feuerstätte /n vorgegebene Wärmeleistung) in diesem Luftverbund deckt.
Natürlich steht Ihnen auch hier die Optimierungstaste und die „Was tun? – Liste“ zur Verfügung.
14.4. Verbrennungsluftberechnung im Heizraum
Der Aufstellraum ermöglicht die Aufstellung von Feuerstätten mit einer Gesamtnennwärmeleistung bis zu 35 kW. Über 35 kW bis 50 kW nur, wenn der Aufstellraum über Zuluftöffnungen ins Freie von 150 cm2 oder 2 x 75 cm2 verfügt. Bei Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung über 50 kW muss der Aufstellraum über eine entsprechend große Zuluftöffnung (150 cm2 + Zuschläge) verfügen und darf keine Öffnungen zu benachbarten Räumen haben, darf also nicht Raum eines Luftverbunds sein.
Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung von mehr als 50 kW müssen in einem Heizraum aufgestellt werden. Ein Heizraum muss über eine Zuluft- und eine Abluftöffnung verfügen.
Als Beispiel soll die Verbrennungsluftversorgung für eine Festbrennstoff-Feuerstätte mit 65 kW überprüft werden. Diese befindet sich in einem Heizraum, der eine Zuluft- und Abluftöffnung besitzt mit jeweils 550 cm2. Die Raumgröße beträgt 30 m3. Durch die Auswahl der Kategorie Heizraum hat das Programm automatisch eine Zuluft- und Abluftöffnung mit einer Größe von 150 cm2 eingefügt.
Abbildung 213 Ergebnis Schutzziel 2 Verbrennungsluftverbund
Das Ergebnis der Überprüfung zeigt an, dass die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte in diesem Heizraum mit den gegebenen Öffnungen nicht gesichert ist.
Abbildung 214 Ergebnis-Übersicht Heizraum
Weder die Belüftung des Heizraumes ist ausreichend,
Abbildung 215 Ergebnis-Heizraumlüftung
Noch das Schutzziel 2 (ausreichende Verbrennungsluft).
Abbildung 216 Ergebnis-Schutzziel 2
Eine Vergrößerung der Öffnungen auf 200 cm2 ermöglicht eine ausreichende Belüftung des Heizraumes und eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung.
Abbildung 217 Öffnungsgrößen
Das Ergebnis ist nun positiv. Es besteht ausreichende Heizraumbelüftung und Verbrennungsluftversorgung.
Abbildung 218 Ergebnis – Übersicht
Abbildung 219 Ergebnis – Schutzziel Heizraumlüftung
Abbildung 220 Ergebnis – Schutzziel 2